Kein qualifizierter Dienstunfall für Feuerwehrmann nach Wohnungsbrand

Anerkennung eines qualifizierten Dienstunfalls bei einem Feuerwehrmann abgelehnt

Anerkennung eines qualifizierten Dienstunfalls bei einem Feuerwehrmann abgelehnt

Einleitung: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde eines Feuerwehrmannes gegen die Nichtanerkennung seines Dienstunfalls als qualifizierten Dienstunfall zurückgewiesen. Der Fall wirft Fragen zur Gefährdungsbeurteilung im Feuerwehrdienst auf.

Hintergrund: Der Kläger, ein Feuerwehrmann, war im August 2012 bei einem Wohnungsbrand eingesetzt, bei dem vier Kinder ums Leben kamen. Der Dienstunfall und die daraus resultierende posttraumatische Belastungsstörung wurden anerkannt, der Antrag auf Anerkennung als qualifizierter Dienstunfall jedoch abgelehnt.

Rechtliche Fragen: Kern der rechtlichen Auseinandersetzung war die Frage, ob der Einsatz des Feuerwehrmannes mit einer besonderen, über das übliche Maß hinausgehenden Lebensgefahr verbunden war. Hierbei spielte die Beurteilung der konkreten Gefahrenlage während des Einsatzes, insbesondere im Hinblick auf die Brandausbreitung, die Rauchentwicklung und die Stabilität der Gebäudestruktur, eine entscheidende Rolle. Weiterhin wurde die Frage aufgeworfen, ob die unterlassene Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens einen Verfahrensfehler darstellt und ob eine Beweislastumkehr bei länger zurückliegenden Dienstunfällen in Betracht kommt.

Entscheidung und Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Es stellte fest, dass der Feuerwehrmann im vorliegenden Fall keiner besonderen Lebensgefahr ausgesetzt war. Das Gericht stützte sich dabei auf das eingeholte Sachverständigengutachten, welches zu dem Schluss kam, dass der Brand für ausgebildete und entsprechend ausgerüstete Feuerwehrleute keine atypische Lebensgefahr darstellte. Die vom Kläger vorgebrachten Zweifel an der Vollständigkeit und Richtigkeit des Gutachtens wurden vom Gericht zurückgewiesen. Es sah weder einen Verfahrensfehler in der unterlassenen Einholung weiterer Gutachten noch eine Verletzung der Aufklärungspflicht. Auch die Argumentation des Klägers bezüglich einer Beweislastumkehr wurde vom Gericht zurückgewiesen, da keine non-liquet-Situation vorlag.

Auswirkungen: Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt die bestehende Rechtsprechung zur Anerkennung qualifizierter Dienstunfälle. Sie unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Gefahrenbeurteilung im Einzelfall und die Notwendigkeit, die besonderen Umstände des jeweiligen Feuerwehreinsatzes zu berücksichtigen.

Schlussfolgerung: Der Fall verdeutlicht die Schwierigkeiten bei der Beurteilung von Gefahrenlagen im Feuerwehrdienst und die hohen Anforderungen an die Anerkennung eines qualifizierten Dienstunfalls. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts liefert wichtige Hinweise für die Praxis und trägt zur Klärung der Rechtslage bei.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 27.11.2024 - 2 B 1/24 -

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