Revision zugelassen: Klärung der Fahrzeugklassifizierung im Binnenschifffahrtsrecht
Einführung
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Revision in einem Fall bezüglich der Klassifizierung von Wasserfahrzeugen im Binnenschifffahrtsrecht zugelassen. Der Fall betrifft die Frage, ob bestimmte Fahrzeuge, die zur Fahrgastbeförderung eingesetzt werden, als Sport- oder Kleinfahrzeuge einzustufen sind und somit der Schleusenordnung unterliegen.
Hintergrund des Falls
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte zuvor die Revision in diesem Fall nicht zugelassen. Das vorhergehende Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 29. Mai 2020 (Az: 10 K 21/20) und das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. Januar 2024 (Az: OVG 1 B 4/20) führten zur Beschwerde der Beklagten, die nun vom BVerwG stattgegeben wurde.
Rechtliche Fragen
Der Kern des Rechtsstreits liegt in der Auslegung der Definitionen von Sport- und Kleinfahrzeugen gemäß § 1.01 Nr. 14 und 20 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) im Zusammenhang mit den Übergangsbestimmungen für Sportfahrzeuge (§ 34 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung - BinSchUO). Es ist zu klären, ob Fahrzeuge, die nach § 34 BinSchUO zur Fahrgastbeförderung genutzt werden dürfen, dennoch als Sport- oder Kleinfahrzeuge im Sinne der BinSchStrO gelten und somit den Schleusenregelungen des § 6.29 Nr. 6 BinSchStrO unterliegen, welche die Schleusenreihenfolge regeln.
Entscheidung und Begründung
Das BVerwG hat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg aufgehoben und die Revision zugelassen. Die Begründung liegt in der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Das Gericht sieht die Notwendigkeit, die oben genannten rechtlichen Fragen zu klären.
Auswirkungen
Die Entscheidung des BVerwG wird voraussichtlich Auswirkungen auf die Klassifizierung von Wasserfahrzeugen im Binnenschifffahrtsrecht haben und Klarheit darüber schaffen, welche Fahrzeuge den Schleusenregelungen unterliegen. Dies betrifft sowohl die Betreiber von Fahrgastschiffen als auch die zuständigen Behörden.
Schlussfolgerung
Die Zulassung der Revision durch das BVerwG ermöglicht eine grundsätzliche Klärung der Fahrzeugklassifizierung im Binnenschifffahrtsrecht. Die endgültige Entscheidung des BVerwG wird richtungsweisend für die Anwendung der relevanten Vorschriften sein und die Rechtslage für die Zukunft präzisieren.
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 20.12.2024, Az: 3 B 9/24, 3 B 9/24 (3 C 16/24), ECLI: ECLI:DE:BVerwG:2024:201224B3B9.24.0