BGH zu Verjährung bei Körperverletzung in Zusammenhang mit Vergewaltigung

Verjährung von Körperverletzung bei Vergewaltigungsvorwurf

Verjährung von Körperverletzung bei Vergewaltigungsvorwurf

Einführung

Ein kürzlich vom 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) entschiedener Fall beleuchtet die Verjährung von Körperverletzung im Zusammenhang mit einem Vergewaltigungsvorwurf. Der BGH hob die Verurteilung wegen Körperverletzung auf, da die Verjährungsfrist bereits abgelaufen war, bestätigte jedoch die Verurteilung wegen Vergewaltigung.

Hintergrund des Falls

Der Angeklagte wurde vom Landgericht Osnabrück wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung verurteilt. Die Tat ereignete sich im Oktober 2016. Die Geschädigte erstattete jedoch erst im Dezember 2021 Strafanzeige. Das Ermittlungsverfahren wurde im März 2022 eingeleitet.

Rechtliche Fragen

Der zentrale rechtliche Punkt in diesem Fall war die Verjährung der Körperverletzung. Gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB beträgt die Verjährungsfrist für Körperverletzung fünf Jahre. Da die Tat im Oktober 2016 stattfand und die ersten verjährungsunterbrechenden Maßnahmen erst im März 2022 erfolgten, war die Verjährungsfrist bereits abgelaufen.

Entscheidung und Begründung

Der BGH änderte den Schuldspruch des Landgerichts, indem er die Verurteilung wegen Körperverletzung aufhob. Die Richter begründeten dies mit der eingetretenen Verfolgungsverjährung. Obwohl die Körperverletzung im Zusammenhang mit der Vergewaltigung stand, ruht die Verjährung gemäß § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB nur für die dort aufgelisteten Tatbestände, nicht aber für Taten in Idealkonkurrenz, wie in diesem Fall die Körperverletzung.

Der BGH bestätigte jedoch die Verurteilung wegen Vergewaltigung und den Strafausspruch. Das Gericht stellte klar, dass verjährte, aber prozessordnungsgemäß festgestellte Taten bei der Strafzumessung berücksichtigt werden können. Im vorliegenden Fall hatte die Jugendkammer die Körperverletzung strafschärfend berücksichtigt. Der BGH entschied, dass dies unschädlich sei, da der Unrechtsgehalt des Tatgeschehens durch die Vergewaltigung dominiert wurde und die Jugendstrafe ohnehin am unteren Rand des möglichen Strafrahmens lag.

Auswirkungen

Dieser Fall verdeutlicht die Bedeutung der Verjährung im deutschen Strafrecht und die Notwendigkeit, Strafanzeigen rechtzeitig zu erstatten. Er zeigt auch, dass verjährte Taten dennoch bei der Strafzumessung berücksichtigt werden können, wenn sie prozessordnungsgemäß festgestellt wurden.

Schlussfolgerung

Die Entscheidung des BGH unterstreicht die Komplexität der Verjährungsregelungen im deutschen Strafrecht, insbesondere im Zusammenhang mit Sexualdelikten. Die Berücksichtigung verjährter Taten bei der Strafzumessung ermöglicht es den Gerichten, den gesamten Unrechtsgehalt des Täterhandelns zu bewerten, auch wenn einzelne Tatbestände verjährt sind.

Quelle:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 12.11.2024 - 3 StR 425/24

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