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RVG-konforme Kostenrechnungen – erstellen, festschreiben, exportieren

Erstellen Sie RVG-konforme Kostenrechnungen mit automatischer Gebührenberechnung, festschreiben Sie sie mit lückenlosen Rechnungsnummern und exportieren Sie als PDF oder E-Rechnung (XRechnung 3.0).

Rechnungen

Rechnung RE-2026-0042festgeschrieben
1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG964,60 €
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG20,00 €
19 % USt. (§ 14 UStG)187,07 €
Gesamt1.171,67 €
PDF-Export
XRechnung 3.0

Funktionen im Überblick

RVG-Gebühren automatisch berechnen

Wertgebühren nach § 13 RVG aus dem Vergütungsverzeichnis, dazu Auslagen- und Dokumentenpauschale, Fahrtkosten und Tage-/Abwesenheitsgeld – auf den Cent genau.

Immer die richtige Gebührentabelle

AnwaltGPT wählt automatisch zwischen der RVG-Tabelle 2021 und der neuen KostBRÄG-2025-Tabelle – abhängig vom Auftragsdatum gemäß § 60 RVG.

Lückenlose Rechnungsnummern

Beim Festschreiben vergibt das System fortlaufende Rechnungsnummern ohne Lücken – auch wenn Sie Entwürfe wieder löschen (§ 14 UStG).

PDF mit Ihrem Kanzlei-Briefkopf

Fertige Rechnungen im DIN-5008-Layout mit Ihrem hinterlegten Briefkopf und allen Pflichtangaben nach § 14 UStG und § 10 RVG – direkt zum Download.

Mahnwesen inklusive

Zahlungserinnerung sowie 1. und 2. Mahnung auf Knopfdruck – mit automatisch berechneten Verzugszinsen nach § 288 BGB.

E-Rechnung (XRechnung 3.0)

Exportieren Sie B2B- und Behördenrechnungen als XRechnung nach EN 16931 – Pflicht für inländische B2B-Empfänger seit dem 1.1.2025.

Rechnungen – Überblick

Mit dem Rechnungsmodul erstellen Sie RVG-konforme Kostenrechnungen direkt in AnwaltGPT – von der Gebührenberechnung über die Festschreibung bis zum Export als PDF oder E-Rechnung.

Wertgebühren nach § 13 RVG aus dem Vergütungsverzeichnis, Auslagen- und Dokumentenpauschale, Fahrtkosten und Tage-/Abwesenheitsgeld werden auf den Cent genau berechnet. AnwaltGPT wählt dabei automatisch zwischen der RVG-Tabelle 2021 und der neuen KostBRÄG-2025-Tabelle – abhängig vom Auftragsdatum gemäß § 60 RVG.

Beim Festschreiben vergibt das System fortlaufende Rechnungsnummern ohne Lücken (§ 14 UStG) – auch wenn Sie Entwürfe wieder löschen. Fertige Rechnungen erhalten Sie im DIN-5008-Layout mit Ihrem hinterlegten Kanzlei-Briefkopf und allen Pflichtangaben nach § 14 UStG und § 10 RVG. Das Mahnwesen mit Zahlungserinnerung sowie 1. und 2. Mahnung ist inklusive.

Sie finden „Rechnungen" in der Seitenleiste – verfügbar ab dem Basic-Abo. Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wird unterstützt.

Gebühren auf den Cent genau

Das Rechnungsmodul berechnet Wertgebühren nach § 13 RVG aus dem Vergütungsverzeichnis sowie Auslagen- und Dokumentenpauschale, Fahrtkosten und Tage-/Abwesenheitsgeld automatisch. Die passende Gebührentabelle wird abhängig vom Auftragsdatum gemäß § 60 RVG gewählt – RVG-Tabelle 2021 oder die neue KostBRÄG-2025-Tabelle. Empfängerdaten übernehmen Sie per Klick aus der zentralen Kontaktverwaltung.

Festschreibung und Pflichtangaben

Beim Festschreiben vergibt das System fortlaufende Rechnungsnummern ohne Lücken – auch wenn Entwürfe gelöscht werden, wie es § 14 UStG verlangt. Die fertige Rechnung erhalten Sie im DIN-5008-Layout mit Ihrem hinterlegten Kanzlei-Briefkopf und allen Pflichtangaben nach § 14 UStG und § 10 RVG, direkt zum Download. Auch die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wird unterstützt.

E-Rechnung und Mahnwesen

B2B- und Behördenrechnungen exportieren Sie als XRechnung 3.0 nach EN 16931 – Pflicht für inländische B2B-Empfänger seit dem 1.1.2025. Bleibt eine Zahlung aus, erstellen Sie Zahlungserinnerung sowie 1. und 2. Mahnung auf Knopfdruck, inklusive automatisch berechneter Verzugszinsen nach § 288 BGB.

Häufig gestellte Fragen

In welchem Abo ist das Rechnungsmodul enthalten?

Sie finden „Rechnungen" in der Seitenleiste – verfügbar ab dem Basic-Abo.

Wird die Kleinunternehmerregelung unterstützt?

Ja, die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wird unterstützt.

Wie stellt AnwaltGPT lückenlose Rechnungsnummern sicher?

Rechnungsnummern werden erst beim Festschreiben vergeben – fortlaufend und ohne Lücken, auch wenn Sie Entwürfe vorher wieder löschen. So erfüllen Sie die Anforderungen des § 14 UStG.

Kann ich E-Rechnungen erstellen?

Ja, B2B- und Behördenrechnungen exportieren Sie als XRechnung 3.0 nach EN 16931. Für inländische B2B-Empfänger ist die E-Rechnung seit dem 1.1.2025 Pflicht.

Welche Gebührentabelle wird verwendet?

AnwaltGPT wählt automatisch zwischen der RVG-Tabelle 2021 und der neuen KostBRÄG-2025-Tabelle – abhängig vom Auftragsdatum gemäß § 60 RVG.

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