RVG-konforme Kostenrechnungen – erstellen, festschreiben, exportieren
Erstellen Sie RVG-konforme Kostenrechnungen mit automatischer Gebührenberechnung, festschreiben Sie sie mit lückenlosen Rechnungsnummern und exportieren Sie als PDF oder E-Rechnung (XRechnung 3.0).
Rechnungen
Funktionen im Überblick
RVG-Gebühren automatisch berechnen
Wertgebühren nach § 13 RVG aus dem Vergütungsverzeichnis, dazu Auslagen- und Dokumentenpauschale, Fahrtkosten und Tage-/Abwesenheitsgeld – auf den Cent genau.
Immer die richtige Gebührentabelle
AnwaltGPT wählt automatisch zwischen der RVG-Tabelle 2021 und der neuen KostBRÄG-2025-Tabelle – abhängig vom Auftragsdatum gemäß § 60 RVG.
Lückenlose Rechnungsnummern
Beim Festschreiben vergibt das System fortlaufende Rechnungsnummern ohne Lücken – auch wenn Sie Entwürfe wieder löschen (§ 14 UStG).
PDF mit Ihrem Kanzlei-Briefkopf
Fertige Rechnungen im DIN-5008-Layout mit Ihrem hinterlegten Briefkopf und allen Pflichtangaben nach § 14 UStG und § 10 RVG – direkt zum Download.
Mahnwesen inklusive
Zahlungserinnerung sowie 1. und 2. Mahnung auf Knopfdruck – mit automatisch berechneten Verzugszinsen nach § 288 BGB.
E-Rechnung (XRechnung 3.0)
Exportieren Sie B2B- und Behördenrechnungen als XRechnung nach EN 16931 – Pflicht für inländische B2B-Empfänger seit dem 1.1.2025.
Rechnungen – Überblick
Mit dem Rechnungsmodul erstellen Sie RVG-konforme Kostenrechnungen direkt in AnwaltGPT – von der Gebührenberechnung über die Festschreibung bis zum Export als PDF oder E-Rechnung.
Wertgebühren nach § 13 RVG aus dem Vergütungsverzeichnis, Auslagen- und Dokumentenpauschale, Fahrtkosten und Tage-/Abwesenheitsgeld werden auf den Cent genau berechnet. AnwaltGPT wählt dabei automatisch zwischen der RVG-Tabelle 2021 und der neuen KostBRÄG-2025-Tabelle – abhängig vom Auftragsdatum gemäß § 60 RVG.
Beim Festschreiben vergibt das System fortlaufende Rechnungsnummern ohne Lücken (§ 14 UStG) – auch wenn Sie Entwürfe wieder löschen. Fertige Rechnungen erhalten Sie im DIN-5008-Layout mit Ihrem hinterlegten Kanzlei-Briefkopf und allen Pflichtangaben nach § 14 UStG und § 10 RVG. Das Mahnwesen mit Zahlungserinnerung sowie 1. und 2. Mahnung ist inklusive.
Sie finden „Rechnungen" in der Seitenleiste – verfügbar ab dem Basic-Abo. Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wird unterstützt.
Gebühren auf den Cent genau
Das Rechnungsmodul berechnet Wertgebühren nach § 13 RVG aus dem Vergütungsverzeichnis sowie Auslagen- und Dokumentenpauschale, Fahrtkosten und Tage-/Abwesenheitsgeld automatisch. Die passende Gebührentabelle wird abhängig vom Auftragsdatum gemäß § 60 RVG gewählt – RVG-Tabelle 2021 oder die neue KostBRÄG-2025-Tabelle. Empfängerdaten übernehmen Sie per Klick aus der zentralen Kontaktverwaltung.
Festschreibung und Pflichtangaben
Beim Festschreiben vergibt das System fortlaufende Rechnungsnummern ohne Lücken – auch wenn Entwürfe gelöscht werden, wie es § 14 UStG verlangt. Die fertige Rechnung erhalten Sie im DIN-5008-Layout mit Ihrem hinterlegten Kanzlei-Briefkopf und allen Pflichtangaben nach § 14 UStG und § 10 RVG, direkt zum Download. Auch die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wird unterstützt.
E-Rechnung und Mahnwesen
B2B- und Behördenrechnungen exportieren Sie als XRechnung 3.0 nach EN 16931 – Pflicht für inländische B2B-Empfänger seit dem 1.1.2025. Bleibt eine Zahlung aus, erstellen Sie Zahlungserinnerung sowie 1. und 2. Mahnung auf Knopfdruck, inklusive automatisch berechneter Verzugszinsen nach § 288 BGB.
Häufig gestellte Fragen
In welchem Abo ist das Rechnungsmodul enthalten?
Sie finden „Rechnungen" in der Seitenleiste – verfügbar ab dem Basic-Abo.
Wird die Kleinunternehmerregelung unterstützt?
Ja, die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wird unterstützt.
Wie stellt AnwaltGPT lückenlose Rechnungsnummern sicher?
Rechnungsnummern werden erst beim Festschreiben vergeben – fortlaufend und ohne Lücken, auch wenn Sie Entwürfe vorher wieder löschen. So erfüllen Sie die Anforderungen des § 14 UStG.
Kann ich E-Rechnungen erstellen?
Ja, B2B- und Behördenrechnungen exportieren Sie als XRechnung 3.0 nach EN 16931. Für inländische B2B-Empfänger ist die E-Rechnung seit dem 1.1.2025 Pflicht.
Welche Gebührentabelle wird verwendet?
AnwaltGPT wählt automatisch zwischen der RVG-Tabelle 2021 und der neuen KostBRÄG-2025-Tabelle – abhängig vom Auftragsdatum gemäß § 60 RVG.
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